Gutachtentypus / Honorar für Immobilien aller Art und Größe
u.a. Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien, gemischtgenutzte Immobilien, Spezialimmobilien, Wohnungseigentum, Teileigentum, Erbbaurechte, landwirtschaftliche Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Belastungen, etc.
- Gerichtsfestes Immobilien-Langgutachten (ca. 35-50 Seiten)
geeignet in Gerichtsverfahren im Rahmen von Ehescheidungen, Erbauseinandersetzungen, Betreuungsverfahren, Pflegschaftssachen, geeignet für das Finanzamt, für umfangreiche Verkaufsverhandlungen, etc. mit kompletter detaillierter Grundstücks- und Gebäudebeschreibung mit allen positiven wie negativen Grundstücksmerkmalen und einer Komplettbewertung je nach Objekttyp mit i.d.R. Bodenwert- / Sachwert- / Ertragswert- / u./od. Vergleichswert-Ermittlung
- Orientierendes Immobilien-Kurzgutachten (ca. 10-15 Seiten)
vorwiegend für gewöhnliche Standardobjekte
mit Kurzbeschreibung des Objekts, als reines Bewertungsgutachten
mit Bodenwert- / Sachwert- / u./od. Ertragswert-Ermittlung
- Details sollten in einem persönlichen Telefongespräch erörtert werden, das Sie jederzeit gerne und für Sie unverbindlich mit mir führen können.
Das Honorar kann frei vereinbart werden, da das ursprünglich von der Höhe des Immobilienwerts abhängige Honorar durch die frühere HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) vom Gesetzgeber gestrichen wurde, und somit grundsätzlich weggefallen ist.