- aktueller kompletter Grundbuchauszug
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
- amtlicher Lageplan (Flurkarte)
- Baupläne (alle Grundrisse, Schnittzeichnung)
- Berechnungsunterlagen (Wohnfläche / Nutzfläche / Bruttogrundfläche / Bruttorauminhalt)
- bei Eigentumswohnungen (Teilungserklärung, Hausverwalteranschrift, Höhe des Hausgelds, Höhe der Instandhaltungsrücklage, anstehende Reparaturen am Gemeinschaftseigentum)
- bei Mehrfamilienhäusern (Mieterliste mit Nettokaltmieten und Nebenkosten, Mietverträge)
- bei steuerlichen Bewertungen (Unterlagen des Steuerberaters, des Finanzamts)
- Energieausweis, z.B. über die Heizungsfirma
Falls keine Bauunterlagen vorhanden sind, führt der Sachverständige ein Aufmaß durch.
Im Rahmen eines Sachverständigenvertrages wird der Umfang des Auftrags festgelegt, ggf. auch über die vom Sachverständigen noch zu beschaffenden Unterlagen.
Benötigte Unterlagen für die Erstellung eines Energieausweises
- Heizkostenabrechnung der letzten drei Jahre